Neuseeland: Zoll- und Einreise-Tipps
Tipps zur Waren-Deklaration bei der Einreise und zum Zoll-Reglement, mit Neuseeland-Einreisekarte zum Download!
Einreisekarte bzw. ’Traveller Declaration‘
Vor Abreise bzw. vor Ankunft kann online oder per App eine ’Traveller Declaration‘ ausgefüllt werden: www.travellerdeclaration.govt.nz. Diese beinhaltet auch die notwendigen Angaben zur Biosicherheit.
Im Flugzeug bzw. Flughafen kann man weiterhin auch eine Papier-Einreisekarte für Neuseeland ausfüllen: Einreisekarte für Neuseeland (hier ist die Englische Version). Es ist empfehlenswert auch diese schon vor der Abreise anzuschauen.
Zoll-Formalitäten
Sie müssen im Zoll die folgenden Waren deklarieren:
- Waren, die verboten oder deren Gebrauch beschränkt ist, wie zum Beispiel Waffen, unsittliche Produkte, Erzeugnisse wild lebender Tiere oder illegale Substanzen.
- Waren mit Wert über 700 NZD oder oberhalb der Tabak- und Alkohol-Freigrenzen.
- Waren für gewerbliche und wirtschaftliche Zwecke. Waren, die im Namen einer anderen Person eingeführt werden.
- 10’000 NZD und darüber oder derselbe Gegenwert in ausländischer Währung.
Bekleidung, Schuhe, Schmuck oder Toilettenartikel brauchen nicht deklariert zu werden, wenn sie ausschliesslich für den eigenen Gebrauch mitgeführt werden.
Beachten Sie auch unseren Artikel über Nach der Gepäckabgabe (Baggage Claim) und dem Einreiseschalter (Immigration).
Mit der Reisepass-Kontrolle gibt es in der Regel einen Offizier, der sich die Arrival Card anschaut und sicher stellt, dass Sie im Formular alles verstanden haben. Er wird Sie dann weiterschicken, entweder:
- In Richtung "Nothing to Declare - Way Out" (grüner Ausgang - “Nichts zu verzollen”), oder
- In Richtung "Goods to Declare - Way Out" (roter Ausgang - “Waren zu verzollen”), sofern Sie irgendwelche zu verzollende oder landwirtschaftliche Güter deklariert haben. Danach wird ein Zollbeamter das Inkasso erledigen und ev. auch ein Biosicherheits-Offizier über mögliche biologische Risiken und Gefahren urteilen.
Danach kommt das sämtliche Gepäck durch die Röntgenmaschine, um erneut mögliche biologische Gefahren aufzuspüren.
Quelle und weitere Informationen: www.customs.govt.nz.
Siehe weitere Restriktionen bezüglich Biosicherheitskriterien.